Sie möchten selbst Strom aus Sonnenenergie erzeugen oder Ihr Warmwasser solar erwärmen? Ihr Haus muss saniert werden und braucht eine neue Heizung, die Fassade sowie das Dach müssen gedämmt werden und neue Fenster mit Wärmeschutzverglasung sind ebenfalls nötig? Kompetente Ansprechpartner für Beratung und Ausführung in Ihrer Nähe finden Sie z. B. hier:
Vergütung und Abnahme für aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenem Strom

Das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) regelt die Abnahme und die Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenem Strom durch Versorgungsunternehmen, die Netze für die allgemeine Stromversorgung betreiben (Netzbetreiber). Netzbetreiber sind nach dem EEG verpflichtet, Strom aus Erneuerbare Energien abzunehmen und nach §§ 6 bis 12 zu vergüten.
Genehmigungspflichten
Folgende Anlagen und Einrichtungen sind nach der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz baugenehmigungsfrei:
- Wärmepumpen
- Wärmepumpen, die Feuerstätten sind, mit Fachunternehmerbescheinigung
- Solaranlagen (inkl. Fotovoltaikanlagen) auf oder an Gebäuden
- Leitungen und Anlagen für Lüftung, Wasser- und Energieversorgung
- Transformatoren bis zu 50 m³ umbauten Raums
- Wasser- und Warmwasserversorgungsanlagen in Gebäuden und auf Grundstücken
- Anlagen zur Verteilung von Wärme bei Wasserheizungsanlagen
- Energieleitungen in Gebäuden und auf Grundstücken

Folgende Anlagen und Einrichtungen sind nach der Landesbauordnung und nach dem Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz baugenehmigungspflichtig:
- Solaranlagen und Transformatoren im Gelände
- Solaranlagen und Transformatoren auf oder an Kulturdenkmälern
- Solaranlagen und Transformatoren in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern
- Solaranlagen und Transformatoren im Geltungsbereich von örtl. Gestaltungssatzungen
- Anlagen zur Nutzung von Erdwärme mittels Erdwärmesonden
- Im Geltungsbereich von Wasser- und Heilquellenschutzgebieten, in denen Trink- und Mineralwasser gewonnen wird, sind Erdwärmesonden nicht genehmigungsfähig.