Begriffserläuterung/Nutzung
Wasserkraft bezeichnet die Strömungsenergie von fließendem Wasser, welche über geeignete Maschinen in mechanische Energie umgesetzt wird. In früheren Zeiten wurde diese mechanische Energie in Mühlen direkt genutzt, heute überwiegt die weitere Umwandlung zu elektrischer Energie in Wasserkraftwerken.

Das Nutzen der Wasserkraft ist das Ausnutzen der potenzieller Energie des Wassers im Schwerefeld der Erde, die beim Nach-unten-Fließen in kinetische Energie sowie Wärme durch Reibung am Untergrund umgewandelt wird.
Mit Wasserkraftwerken werden knapp 18 % der weltweit erzeugten elektrischen Energie gewonnen. Wasserkraft liegt damit fast gleichauf mit der Kernkraft.
Fördermöglichkeiten:
Gesetzliche Regelungen:
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Bundesnaturschutzgesetz
- Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz
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